ver·ein·fach — Satzungsentwurf
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Satzungs-Generator für Vereine
Trage die Eckdaten deines Vereins ein und erhalte einen geordneten Satzungsentwurf aus geprüften Mustertexten zu BGB und Gemeinnützigkeitsrecht. Die Platzhalter in eckigen Klammern füllst du anschließend selbst aus.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Generator erstellt einen unverbindlichen Entwurf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor Gründung und Eintragung sollten Notar, ein Fachanwalt für Vereinsrecht, das Registergericht und — bei Gemeinnützigkeit — das Finanzamt eingebunden werden. Stand der Information: Juni 2026.
1. Eckdaten des Vereins
Häufige Fragen zur Vereinssatzung
Ersetzt diese Mustersatzung eine anwaltliche Beratung?
Nein. Der Generator stellt allgemeine Mustertexte und zitierte Gesetzesinhalte (BGB, AO) zu einem Entwurf zusammen. Für die endgültige Satzung, die Eintragung ins Vereinsregister und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit solltest du Notar, einen Fachanwalt für Vereinsrecht, das Registergericht und das Finanzamt einbinden.
Welche Paragraphen muss eine Satzung mindestens enthalten?
Nach § 57 BGB sind Name, Sitz und Zweck Pflicht, und es muss erkennbar sein, dass der Verein eingetragen werden soll. § 58 BGB ergänzt Soll-Bestandteile zu Ein- und Austritt der Mitglieder, Beiträgen, Vorstandsbildung und Mitgliederversammlung. Diese Bausteine sind im Generator als Pflicht markiert.
Was brauche ich zusätzlich für die Gemeinnützigkeit?
Für die Anerkennung durch das Finanzamt sind die Klauseln zur Selbstlosigkeit, zur zeitnahen Mittelverwendung und zur Vermögensbindung nötig. Diese orientieren sich nahezu wörtlich an der amtlichen Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO). Abweichungen vom Muster gefährden die Anerkennung.
Darf der Verein vor der Eintragung schon „e. V.“ heißen?
Nein. Der Zusatz „e. V.“ darf erst nach der Eintragung ins Vereinsregister geführt werden. Vorher verwendet man den Zusatz „i. Gr.“ (in Gründung).