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Spendenbescheinigung erstellen

Trage Spender, Betrag, Datum und die Angaben zur Steuerbegünstigung ein und erhalte eine Zuwendungsbestätigung nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster — zum Ausdrucken und Unterschreiben.

Steuerlicher Hinweis: Nur als gemeinnützig anerkannte Vereine dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Dieser Generator ersetzt keine Steuerberatung — eine inhaltlich falsche Bestätigung löst Spendenhaftung aus (§ 10b Abs. 4 EStG). Im Zweifel Steuerberater oder Finanzamt einbinden. Stand der Information: Juni 2026.

1. Angaben eintragen

Häufige Fragen zur Spendenbescheinigung

Wer darf eine Zuwendungsbestätigung ausstellen?
Nur nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG anerkannte (gemeinnützige) Körperschaften dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Voraussetzung ist ein gültiger Freistellungsbescheid oder eine Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO durch das Finanzamt.
Ab welchem Betrag braucht der Spender eine Bescheinigung?
Bei Zuwendungen bis 300 Euro genügt dem Spender der vereinfachte Nachweis: Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug/Buchungsbestätigung (§ 50 Abs. 4 EStDV). Eine förmliche Bestätigung ist dann nicht zwingend, viele Vereine stellen sie aber trotzdem aus.
Was passiert bei einer falschen Spendenbescheinigung?
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder Zuwendungen zweckfremd verwendet, haftet für die entgangene Steuer — pauschal 30 Prozent des zugewendeten Betrags (§ 10b Abs. 4 EStG). Die Angaben müssen daher exakt stimmen.
Ersetzt dieser Generator eine Steuerberatung?
Nein. Der Generator setzt die Pflichtangaben nach dem amtlichen Muster (§ 50 EStDV) zu einem Entwurf zusammen. Bei Unsicherheiten zu Steuerbegünstigung, Sachzuwendungen oder Aufwandsspenden Steuerberater oder Finanzamt einbinden. Stand: Juni 2026.