Verein-gründen-Ratgeber
Verein gründen: Von den Gründungsmitgliedern bis zur Eintragung ins Vereinsregister.
Ein eingetragener Verein entsteht in zwei Schritten: erst die Gründungsversammlung mit beschlossener Satzung, dann die Anmeldung beim Vereinsregister am zuständigen Amtsgericht. Die Reihenfolge bestimmt, ob die Eintragung beim ersten Versuch klappt.
Ein Verein gründet sich nicht mit einem einzigen Formular, sondern in einer festen Abfolge: Gründungsmitglieder zusammenbringen, eine Satzung entwerfen, in einer Gründungsversammlung Satzung und Vorstand beschließen und den Verein anschließend beim Vereinsregister anmelden. Erst mit der Eintragung wird aus einem losen Zusammenschluss ein rechtsfähiger e.V., der selbst Verträge schließen kann.
Worauf es ankommt, sind saubere Unterlagen. Das Amtsgericht prüft Satzung und Gründungsprotokoll, und es achtet auf die Mindestinhalte, die das BGB für die Satzung vorsieht (vereinfacht in den Paragrafen rund um §§ 56 und 59 BGB). Soll der Verein gemeinnützig werden, schaut zusätzlich das Finanzamt auf die Zwecke. Beides parallel zu denken erspart dir Nachbesserungen.
Typische Stolperfalle ist die Phase vor der Eintragung: In dieser Zeit handelt es sich um einen Verein in Gründung, bei dem die Handelnden persönlich einstehen können. Welche Personenzahl, welche Formulierungen und welche Belege dein Register im Einzelnen verlangt, solltest du vorab mit dem zuständigen Amtsgericht und im Zweifel mit einer Rechtsberatung klären.
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Lesen →Häufige Fragen
Wie viele Personen braucht man, um einen Verein zu gründen?+
Für einen eingetragenen Verein (e.V.) sieht das BGB eine Mindestzahl an Gründungsmitgliedern vor, bei der Anmeldung zum Register gelten teils zusätzliche Anforderungen. Die genaue Personenzahl und ob alle bei der Gründung anwesend sein müssen, solltest du für deinen Fall mit dem zuständigen Amtsgericht klären.
Welche Schritte gehören zu einer Vereinsgründung?+
Üblicherweise: Gründungswillige zusammenbringen, eine Satzung entwerfen, eine Gründungsversammlung abhalten und dort Satzung sowie Vorstand beschließen, ein Gründungsprotokoll erstellen und den Verein anschließend beim Vereinsregister anmelden. Erst mit der Eintragung darf der Zusatz e.V. geführt werden.
Was muss in der Gründungsversammlung beschlossen werden?+
In der Regel werden die Satzung verabschiedet und der erste Vorstand gewählt. Beides solltest du in einem unterschriebenen Gründungsprotokoll festhalten, da das Amtsgericht es für die Eintragung benötigt. Welche Unterlagen dein Register im Einzelnen verlangt, fragst du am besten vorab dort nach.
Wann ist ein Verein rechtsfähig?+
Ein Verein wird mit der Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig und kann dann als e.V. selbst Verträge schließen. Vor der Eintragung handelt es sich um einen Verein in Gründung, bei dem die Handelnden persönlich einstehen können. Lass dir die rechtlichen Folgen im Zweifel von einer Beratung erläutern.
Was kostet eine Vereinsgründung?+
Es fallen typischerweise Gebühren für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung und die Eintragung ins Vereinsregister an. Die konkreten Beträge hängen vom Notar und vom Gericht ab und ändern sich gelegentlich, den aktuellen Stand solltest du beim Notariat und beim Amtsgericht erfragen.