Fördermittel-und-Ehrenamtspauschale-Ratgeber

Fördermittel und Ehrenamtspauschale: Zuschüsse beantragen und Engagement vergünstigen.

Vereine finanzieren sich nicht nur über Beiträge: Fördermittel von Kommune, Land oder Stiftungen und steuerfreie Pauschalen für Engagierte entlasten die Kasse. Beides ist an Bedingungen geknüpft, die du vor dem Antrag kennen solltest.

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Vereine finanzieren sich längst nicht nur über Beiträge. Fördermittel von Kommune, Land, Bund oder Stiftungen entlasten die Kasse, und steuerfreie Pauschalen machen Engagement attraktiver. Für viele Engagierte sind Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale aus dem Einkommensteuergesetz (vereinfacht § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG) der naheliegende Einstieg, da sie für Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen einen jährlichen Betrag steuer- und sozialabgabenfrei stellen.

Beide Pauschalen gelten für unterschiedliche Tätigkeiten und in unterschiedlicher Höhe, und ob du sie kombinieren darfst, hängt vom Einzelfall ab. Damit ein Verein solche pauschalen Vergütungen überhaupt zahlen darf, kann eine Grundlage in der Satzung nötig sein, gerade bei Zahlungen an Vorstandsmitglieder. Fördermittel wiederum kommen meist gegen einen Antrag mit Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan und Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Stolperfallen lauern bei den Zahlen und beim Sponsoring: Höchstbeträge und Voraussetzungen der Pauschalen können sich ändern, und Sponsoring wird steuerlich oft anders behandelt als eine Spende, je nach Gegenleistung. Damit die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird, solltest du Pauschalen, Satzungsklauseln und Sponsoringvereinbarungen im Einzelfall mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater abstimmen.

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Ehrenamtspauschale 2026: Höhe, Voraussetzungen und richtige Auszahlung

Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erlaubt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, wenn der Verein einige Formalien einhält.

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Häufige Fragen

Was ist die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale nach dem Einkommensteuergesetz ermöglicht es, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen einen jährlichen Betrag steuer- und sozialabgabenfrei zu erhalten. Den aktuell gültigen Höchstbetrag und die Voraussetzungen solltest du beim Finanzamt oder einem Steuerberater erfragen, da sich die Werte ändern können.

Worin unterscheiden sich Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale?

Beide sind steuerliche Freibeträge für Engagement in gemeinnützigen Vereinen, sie gelten aber für unterschiedliche Tätigkeiten und in unterschiedlicher Höhe. Welche Pauschale für eine konkrete Aufgabe passt und ob beide kombinierbar sind, solltest du steuerlich prüfen lassen.

Wie beantragt ein Verein Fördermittel?

Fördermittel kommen je nach Vorhaben von Kommune, Land, Bund oder Stiftungen, meist gegen einen Antrag mit Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan und Nachweis der Gemeinnützigkeit. Welche Programme passen und welche Fristen gelten, solltest du beim jeweiligen Fördergeber direkt erfragen.

Muss die Ehrenamtspauschale in der Satzung stehen?

Damit ein Verein pauschale Vergütungen an Engagierte zahlen darf, kann eine entsprechende Grundlage in der Satzung erforderlich sein, gerade bei Zahlungen an Vorstandsmitglieder. Ob und wie du eine Klausel aufnimmst, solltest du vorher mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater abstimmen.

Was ist beim Sponsoring zu beachten?

Sponsoring kann für den Verein steuerlich anders zu behandeln sein als eine Spende, je nachdem, welche Gegenleistung der Verein erbringt. Damit die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird, solltest du die Gestaltung von Sponsoringvereinbarungen mit einem Steuerberater prüfen.