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Vorstand nach Paragraf 26 BGB: Wer vertritt den Verein?

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Vorstand nach Paragraf 26 BGB: Wer vertritt den Verein?

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Im konkreten Einzelfall sollten ein Fachanwalt für Vereinsrecht, ein Steuerberater oder die zuständige IHK hinzugezogen werden. Stand der Informationen: 2026.

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026. Im konkreten Einzelfall solltest du einen Fachanwalt für Vereinsrecht oder einen Steuerberater einbinden, weil Satzung, Vereinsregister-Eintrag und Einzelumstände das Ergebnis verändern können.

§ 26 BGB ist die zentrale Vorschrift dafür, wer einen Verein rechtlich nach außen vertreten darf. Sie bestimmt, dass der Verein einen Vorstand haben muss und dass dieser Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Damit ist der vertretungsberechtigte Vorstand die Schnittstelle zwischen dem Verein als juristischer Person und der Außenwelt. Ohne ihn könnte der Verein am Rechtsverkehr nicht teilnehmen.

Für die Praxis bedeutet das: Wer für den Verein einen Vertrag unterschreibt, ein Konto eröffnet oder gegenüber einer Behörde auftritt, muss zum vertretungsberechtigten Vorstand gehören. Wer das nicht ist, kann den Verein nicht wirksam binden, selbst wenn er einen wichtigen Posten im Verein innehat. Diese Unterscheidung sorgt im Alltag immer wieder für Missverständnisse.

Besonders bei Banken, Vermietern und Behörden spielt die Vertretungsmacht eine handfeste Rolle. Sie verlassen sich darauf, dass die Person, die unterschreibt, den Verein auch tatsächlich vertreten darf. Deshalb fragen sie regelmäßig nach einem Registerauszug. Wer diese Mechanik versteht, vermeidet die typische Situation, dass ein wichtiges Geschäft scheitert, weil die unterschreibende Person gar nicht vertretungsberechtigt war.

Vorstand nach Paragraf 26 BGB: Wer vertritt den Verein? — practical guide overview
Vorstand nach Paragraf 26 BGB: Wer vertritt den Verein?

Was § 26 BGB konkret regelt

Die knappe, aber folgenreiche Vorschrift legt zwei Dinge fest. Erstens: Jeder Verein muss einen Vorstand haben, denn ohne Vertretungsorgan wäre er nicht handlungsfähig. Zweitens: Dieser Vorstand vertritt den Verein, hat also die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Was der vertretungsberechtigte Vorstand im Namen des Vereins erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen den Verein.

Der Umfang dieser Vertretungsmacht kann durch die Satzung beschränkt werden, und solche Beschränkungen können auch gegenüber Dritten Wirkung entfalten, wenn sie im Vereinsregister eingetragen und damit nach außen erkennbar sind. Genau deshalb lohnt sich vor wichtigen Geschäften ein Blick in den Registerauszug: Dort steht, wer in welcher Konstellation vertretungsberechtigt ist und welche Beschränkungen gelten.

💡 Gut zu wissen: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist nicht zwangsläufig identisch mit dem gesamten Gremium, das im Alltag „Vorstand" genannt wird. Beisitzer oder ein Schriftführer ohne ausdrückliche Vertretungsmacht gehören organisatorisch dazu, vertreten den Verein aber rechtlich nicht.

Einzelvertretung oder Gesamtvertretung

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Eine der wichtigsten Weichenstellungen ist die Frage, ob ein Vorstandsmitglied allein handeln darf oder ob mehrere gemeinsam unterschreiben müssen. Die Satzung regelt das. Bei der Einzelvertretung kann jedes vertretungsberechtigte Mitglied den Verein allein binden, was schnell und unkompliziert ist, aber weniger Kontrolle bietet.

Bei der Gesamtvertretung müssen zwei oder mehr Mitglieder gemeinsam handeln. Dieses Vier-Augen-Prinzip schützt vor Alleingängen und verteilt die Verantwortung. Viele Vereine wählen eine Mischform, etwa Einzelvertretung für kleine Geschäfte und Gesamtvertretung ab einer bestimmten Summe. Wichtig ist, dass die gewählte Regelung in der Satzung steht und im Register eingetragen ist.

Vorstand nach Paragraf 26 BGB: Wer vertritt den Verein? — step-by-step visual example
Vorstand nach Paragraf 26 BGB: Wer vertritt den Verein?
ModellVorteilNachteil
EinzelvertretungSchnell, flexibelWeniger Kontrolle
GesamtvertretungSchützt vor AlleingängenLangsamer im Alltag

So findest du heraus, wer vertretungsberechtigt ist

Der verlässlichste Weg ist der Vereinsregister-Auszug beim zuständigen Amtsgericht. Dort sind die aktuell vertretungsberechtigten Personen samt Vertretungsregelung eingetragen. Banken und Geschäftspartner verlassen sich auf diesen Eintrag, weshalb es so wichtig ist, Vorstandswechsel zeitnah zu melden. Ein veralteter Eintrag kann dazu führen, dass ein neuer Vorstand nach außen noch nicht handeln kann, während der alte formal weiter als vertretungsberechtigt gilt.

Der Registerauszug lässt sich beim Amtsgericht anfordern, viele Bundesländer bieten auch einen Online-Zugang zum Vereinsregister. Halte einen aktuellen Auszug bereit, denn Banken und Vertragspartner verlangen ihn regelmäßig. Innerhalb des Vereins ergibt sich die Vertretungsmacht aus der Satzung. Wer eine Satzung neu aufsetzt oder anpasst, sollte die Vertretungsregelung eindeutig formulieren. Der Satzungs-Generator hilft, eine klare Regelung zu Einzel- oder Gesamtvertretung zu erstellen. Wahl und Wechsel des Vorstands gehören sauber ins Protokoll, wofür sich der Protokoll-Generator anbietet.

⚠️ Häufiger Fehler: Wer als Vorstandsmitglied ohne ausreichende Vertretungsmacht allein einen Vertrag unterschreibt, kann unter Umständen selbst persönlich gebunden werden statt des Vereins. Im Zweifel vor der Unterschrift klären, ob Einzel- oder Gesamtvertretung gilt.

Was passiert, wenn der Vorstand fehlt oder unvollständig ist

Weil das Gesetz vorschreibt, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss, entsteht ein Problem, wenn dieser ganz oder teilweise wegfällt. Tritt der gesamte Vorstand zurück oder sinkt die Zahl der Mitglieder unter das von der Satzung geforderte Maß, kann der Verein handlungsunfähig werden. Verträge können dann nicht mehr wirksam geschlossen, Konten nicht mehr geführt werden.

Für solche Fälle gibt es Wege, die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Die Satzung kann Regelungen für die Nachbesetzung enthalten, etwa indem verbleibende Mitglieder ein neues Mitglied kooptieren dürfen, bis die nächste Mitgliederversammlung wählt. Reicht das nicht, kann in dringenden Fällen über das zuständige Gericht ein sogenannter Notvorstand bestellt werden, der die Lücke vorübergehend schließt.

Vorstand nach Paragraf 26 BGB: Wer vertritt den Verein? — helpful reference illustration
Vorstand nach Paragraf 26 BGB: Wer vertritt den Verein?

Für die Praxis bedeutet das: Ein Verein sollte nie sehenden Auges in eine Situation geraten, in der kein vertretungsberechtigter Vorstand mehr vorhanden ist. Wer ein Amt niederlegen will, sollte das rechtzeitig ankündigen, damit die Mitgliederversammlung eine Nachfolge wählen kann. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung im Vorstand verhindert, dass der Verein plötzlich ohne handlungsfähige Spitze dasteht.

💡 Gut zu wissen: Solange kein neuer Vorstand eingetragen ist, bleibt nach außen oft der zuletzt eingetragene Stand maßgeblich. Das kann dazu führen, dass formal noch jemand als vertretungsberechtigt gilt, der das Amt eigentlich gar nicht mehr ausüben will. Eine zeitnahe Registermeldung ist deshalb doppelt wichtig.

Vertretung, Haftung und Geschäftsführung auseinanderhalten

§ 26 BGB regelt die Vertretung nach außen, also das rechtliche Können. Davon zu trennen ist die Geschäftsführung im Innenverhältnis, also was der Vorstand intern tun darf, und die Haftungsfrage, also wann er für Fehler einstehen muss. Diese drei Ebenen werden im Alltag oft vermischt, sind aber rechtlich verschieden.

Diese saubere Trennung hilft im Streitfall, die richtigen Fragen zu stellen: Durfte die Person überhaupt für den Verein handeln, war sie intern dazu befugt, und falls ein Schaden entstand, trifft sie ein Verschulden? Ein Vorstand kann nach außen vertretungsberechtigt sein, im Innenverhältnis aber an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden sein. Handelt er gegen interne Vorgaben, bleibt das Geschäft nach außen oft trotzdem wirksam, doch im Innenverhältnis kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Wie weit die persönliche Haftung reicht, erklärt der Beitrag Vorstandshaftung im Verein.

Vertretungsmacht und besondere Vertreter

Neben dem Vorstand nach § 26 BGB kennt das Vereinsrecht die Möglichkeit, einen sogenannten besonderen Vertreter zu bestellen. Das ist eine Person, die für einen abgegrenzten Geschäftsbereich vertretungsberechtigt ist, ohne zum eigentlichen Vorstand zu gehören. Größere Vereine nutzen das etwa für einen Geschäftsführer, der das Tagesgeschäft einer bestimmten Abteilung verantwortet.

Für kleine Vereine ist das selten nötig, doch es zeigt, dass Vertretungsmacht im Verein gestaltbar ist. Entscheidend ist immer, dass die Befugnisse klar geregelt und dort, wo es auf den Schutz Dritter ankommt, im Register sichtbar sind. Wer einen besonderen Vertreter bestellt, sollte dessen Aufgabenkreis sauber abgrenzen, damit keine Unklarheit entsteht, wer wofür zuständig ist.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur Vollmacht. Der Vorstand kann einzelne Personen mit einer Vollmacht ausstatten, etwa um eine bestimmte Aufgabe zu erledigen. Eine solche Vollmacht ist etwas anderes als die organschaftliche Vertretungsmacht des Vorstands und endet, wenn sie widerrufen wird. Wer Vollmachten erteilt, sollte sie schriftlich fassen und den Umfang genau benennen.

💡 Gut zu wissen: Banken verlangen für die Kontoführung meist einen aktuellen Registerauszug und gegebenenfalls Vollmachten für Personen, die nicht selbst vertretungsberechtigt sind. Kläre vor einem Vorstandswechsel mit der Bank, welche Unterlagen sie für die Umstellung der Kontovollmachten braucht.

Praktische Schritte für deinen Verein

Prüfe zuerst, ob euer Vereinsregister-Eintrag aktuell ist und die richtigen Personen mit der richtigen Vertretungsregelung ausweist. Stimmt die Eintragung mit der gelebten Praxis und der Satzung überein? Falls ein Vorstandswechsel ansteht oder bereits erfolgt ist, sorge dafür, dass die Änderung zeitnah beim Amtsgericht gemeldet wird.

Lege danach intern fest, ab welcher Summe ein zweites Vorstandsmitglied mitzeichnen muss, und halte diese Regel in der Satzung fest, falls sie noch fehlt. So weiß jeder im Vorstand, was er allein darf und wofür ein zweiter Kopf gebraucht wird. Bei kniffligen Fragen zur Vertretungsmacht oder zu Beschränkungen im Register hilft eine kurze Rücksprache mit einem Fachanwalt für Vereinsrecht, bevor ein größerer Vertrag unterschrieben wird.

Wenn du dir über die Aufgaben und Pflichten unsicher bist, die mit der Vertretungsmacht einhergehen, hilft der Beitrag Vorstand werden im Verein weiter. Wer die Vertretungsregelung seines Vereins kennt und im Register aktuell hält, sorgt dafür, dass der Verein jederzeit handlungsfähig bleibt und der Vorstand auf der sicheren Seite steht. Gewöhne dir an, vor jedem größeren Geschäft kurz zu prüfen, ob du in der gegebenen Konstellation allein zeichnen darfst oder ob ein zweites Vorstandsmitglied unterschreiben muss. Diese kurze Routine kostet wenig Zeit und verhindert, dass ein Vertrag mangels ausreichender Vertretungsmacht ins Leere läuft oder dich persönlich bindet.

💡 Weiterführend: Auf ver·ein·fach findest du Mustersatzung, Protokoll, Einladung, Beitrittserklärung und Kassenprüfbericht als Word und PDF, im Browser ausfüllbar, ohne Anmeldung. Zu Vorlagen & Tools →

⚖️Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Vereinsrechtsberatung. Pachtbedingungen, Bundeskleingartengesetz (BKleingG), Vereinssatzungen und steuerliche Behandlung können regional und einzelfallabhängig stark variieren. Im konkreten Streitfall solltest du eine Fachanwältin / einen Fachanwalt für Verwaltungs- oder Vereinsrecht, die zuständige Steuerberatung oder den Landesverband der Gartenfreunde einbinden. Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung — Gesetze und Satzungen können sich ändern.

Veröffentlicht durch die ver·ein·fach-Redaktion. Veröffentlicht am 31. August 2026.

Verantwortlich i.S.d. § 18 MStV: siehe Impressum.

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