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Mustersatzung für einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein ausfüllen
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Satzung des [Vereinsname] e. V.
Mustersatzung für einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein nach BGB und Abgabenordnung
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „[Vereinsname]“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz „e. V.“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in [Sitz des Vereins].
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist [Vereinszweck, z. B. die Förderung des Sports].
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch [Maßnahmen zur Zweckverwirklichung, z. B. Trainingsangebote und Kurse].
§ 3 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
(3) Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von [Austrittsfrist, z. B. vier Wochen] zum Ende des Geschäftsjahres.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstößt oder trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand ist. Vor dem Beschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats die Mitgliederversammlung anrufen; diese entscheidet endgültig.
§ 6 Beiträge
(1) Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag.
(2) Die Höhe des Beitrags und dessen Fälligkeit werden durch eine Beitragsordnung geregelt, die die Mitgliederversammlung beschließt.
(3) Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand.
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus [Zusammensetzung des Vorstands, z. B. Vorsitz, Stellvertretung und Kassenwart/in].
(2) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von [Amtszeit, z. B. zwei Jahre] gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
(4) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, bereitet die Mitgliederversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(5) Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. [Optional: Die Mitgliederversammlung kann eine pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.]
§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
(2) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte Adresse unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens [Einladungsfrist, z. B. zwei Wochen].
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
(6) Der Vorstand kann bei der Einberufung vorsehen, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre Rechte ausüben können (§ 32 Absatz 2 BGB).
(7) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterschreiben ist.
§ 10 Satzungsänderung
(1) Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Eine Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von [Mehrheit für Zweckänderung, z. B. drei Viertel aller Mitglieder].
(3) Änderungen, die das Registergericht oder das Finanzamt zur Eintragung oder zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit verlangen, kann der Vorstand beschließen. Sie sind den Mitgliedern in der nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§ 11 Auflösung und Vermögensbindung
(1) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an [Anfallberechtigte Körperschaft], die es unmittelbar und ausschließlich für [Verwendungszweck des Vermögens, z. B. gemeinnützige Zwecke] zu verwenden hat.
(2) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
(3) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Liquidatoren sind die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 12 Zeitnahe Mittelverwendung
Der Verein verwendet seine Mittel zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke. Rücklagen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gebildet.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am [Datum der Gründungsversammlung] in [Ort der Gründungsversammlung] beschlossen. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Gründungsmitglieder (Name, Anschrift, Unterschrift):
- [Gründungsmitglied 1]
- [Gründungsmitglied 2]
- [Gründungsmitglied 3]
- [Gründungsmitglied 4]
- [Gründungsmitglied 5]
- [Gründungsmitglied 6]
- [Gründungsmitglied 7]
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