Praxis-Ratgeber fuer ehrenamtliche Vereinsverantwortliche — Recht, Buchhaltung, DSGVO und Digitalisierung.
Ein Verein darf Mitgliederdaten nur für klar definierte Zwecke speichern und muss sie löschen, sobald der Zweck entfällt und keine Aufbewahrungspflicht mehr greift.
13. Oktober 2026